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Kosten von Zahnimplantaten

Preise in der Implantologie und die verschiedenen Möglichkeiten.

Autor: Dr. Christine Wacke
letzte Aktualisierung: 08.07.2020

 

Markenimplantate ab 1.300,- €* inkl. 5 Jahren Garantie im Großraum Berlin.

In Deutschland kostet ein einfaches Markenimplantat samt Material und Einsetzung meisten zwischen 1.000,- € und 1.500,- € der Preis kann aber auch höher liegen. Letztlich entscheidet immer der Einzelfall. Bei uns, im MVZ Zahnärzte Nauen GmbH im Raum Berlin, sind derartige Markenimplantate inkl. Setzung ab 1.300,- €* erhältlich – nebst einer fünfjährigen Garantie.

Pauschal lassen sich die exakten Kosten eines Zahnimplantats nicht bestimmen. Dafür hängen zu viele teils ineinandergreifende Faktoren vom individuellen Einzelfall ab. Daher variieren die Preise oft stark von Patient zu Patient und von Behandlung zu Behandlung. Eine generelle Faustregel: Je komplexer und umfangreiche die Behandlung, desto höher die Kosten. In diesem Beitrag wollen wir Ihnen eine grobe Übersicht zum Thema Kosten eines Zahnimplantats im Raum Berlin bieten.

 

Der richtige Vergleich

Wollen Sie diverse Kostenangebote miteinander vergleichen, sollten Sie die einzelnen Kostenpunkte detailliert zuordnen können. Nur dann ist ein ehrlicher und objektiver Vergleich möglich. Hierfür lassen Sie sich am besten von Ihrem Zahnarzt einen auf Ihre individuellen Bedürfnisse angepassten und detailliert ausgearbeiteten Heil- und Kostenplan anfertigen. Sie können von mehreren Zahnärzten solch einen Plan erstellen lassen und sie dann miteinander vergleichen.

 

Welche Aspekte wirken sich auf die Kosten eines Implantats aus?

Der Kosten eines Zahnimplantats hängen grob gesagt von den folgenden Faktoren ab:

  • Material-, Form- und Herstellerwahl: Zahnimplantate sind aus sowohl Titan als auch Vollkeramik (Zirkonoxid) sowie in diversen Formen und natürlich auch von verschiedenen Herstellern verfügbar. Abhängig vom Hersteller variieren die Preise stark: Die Preisspanne liegt zwischen  130,- € und 800,- € pro Implantat. Hier liegt bereits ein bedeutsames Einsparpotential. Allerdings sollten ausschließlich die Implantate von renommierten Herstellern zum Einsatz kommen, welche die Qualität ihrer Produkte mit namhaften und umfangreichen Studien belegen können und deren Implantate sich auf dem Markt bewährt haben. Es gibt aber auch preisgünstige Modelle von Markenherstellern. Unsere zahnärztliche Praxis in Nauen im Raum Berlin verwendet ausschließlich hochwertige Markenimplantate der Firmen Camlog und Straumann sowie Keramikimplantate der Firma Zeramex. Die Behauptung, dass Keramikimplantate grundsätzlich teurer sind als Titanimplantate, ist nicht korrekt. Vielmehr hängt der Preis erneut vom Einzelfall ab. Sind Spezialimplantate erforderlich, wie zum Beispiel bei besonderen Kiefersituationen, kann sich ebenfalls der Preis erhöhen.
  • Anzahl der Zahnimplantate: Eine wichtige Frage ist natürlich, ob ein oder mehrere Implantate gesetzt werden sollen. Je nach Anzahl steigen die Kosten. Daher sollten im Preisvergleich auch immer die Kosten des einzelnen Implantats gegenübergestellt werden.
  • Planung und Diagnostik: Nur mit einer fundierten und detaillierten Diagnostik kann es eine erfolgreiche Planung geben. Bei guter Planung können beispielsweise einige Behandlungsschritte eingespart werden: geringerer Aufwand in puncto Honorar, Zeit und Material fällt an. Es sollte in jedem Fall eine Röntgenaufnahme angefertigt werden, die üblicherweise von allen Krankenkassen übernommen wird. In einigen Fällen ist aber auch eine 3D-Röntgenaufnahme (DVT) erforderlich; dann steigen unter Umständen die Kosten. Im Rahmen der Planung kann sich herausstellen, dass eine 3D-Schabolne (eine Bohrschablone) von Nutzen wäre, wirkt sich dies ebenfalls auf die Kosten aus.
  • Versorgung des Zahnimplantats: In den meisten Fällen wird das Implantat nach der Setzung mit einer Zahnkrone versehen. Das gewählte Material des Zahnersatzes muss in der Rechnung also bedacht werden. Vollgusskronen können im Seitenzahnbereich verwendet werden. Ästhetisch ansprechender sind verblendete Metallkeramikkronen; gesetzliche Krankenversicherungen bezuschussen diese Alternative jedoch nicht bei jedem Zahn. Es kann also ein erhöhter Eigenanteil fällig werden. Das optisch beste Ergebnis liefern Vollkeramikkronen, die daher auch als erste Wahl gelten. Aber auch diese sind wiederum in verschieden Variationen erhältlich
    In allen Fällen wirkt sich die getroffene Wahl auf den Preis aus. Die gleichen Aspekte gelten auch für die Versorgung des Implantats mit einer Prothese oder einer Zahnbrücke.
  • Zusatzleistungen: Optionale Zusatzleistungen, wie beispielsweise bestimmte Betäubungen (Vollnarkose, Sedierung) müssen gesondert gerechnet werden.
  • Benötigter Knochenaufbau: In manchen Fällen ist das vorhandene Knochenangebot im Kiefer nicht ausreichend; dann sollte zunächst ein Knochenaufbau vorgenommen werden. Je nach gewähltem Ersatzmaterial fallen unterschiedliche Kosten an. Kosten können unter Umständen gespart werden, wenn stattdessen Spezialimplantate oder auch andere Pfeiler verwendet werden, sodass der Knochenaufbau nicht benötigt wird. Allerdings bedarf es hierfür umfangreicher Expertise im Bereich der Zahnimplantologie.
  • Honorar des behandelnden Arztes: Natürlich fällt für die Behandlung, also das Einsetzen des Implantats und die anschließende Versorgung mit Zahnersatz, auch ein Honorar für den Zahnarzt an. Die exakte Höhe des Honorars ist in Deutschland gesetzlich durch die Gebührenordnung für Zahnärzte (kurz: GOZ) vereinheitlicht. Allerdings gibt es auch sogenannte Faktoren, mit denen diese GOZ-Gebühr multipliziert wird, bei der Honorarhöhe. Der Standardfaktor liegt bei 2,3. Bei ausreichender Begründung wird von den privaten Krankenkassen eine Steigerung des Faktors auf 3,5 akzeptiert. Mit der Einwilligung des Patienten kann der Faktor weiter gesteigert werden. So gibt es manchmal auch Zahnärzte die Faktoren zwischen 4,0 und 8,0 abrechnen. Wir in unserer Praxis in Nauen setzen in der Regel einen Faktor zwischen 2,3 und 3,5 an.
  • Garantieleistung: Gesetzlich vorgeschrieben ist lediglich eine Gewähr von zwei Jahren auf Zahnimplantate. Diese Gewährleistung ist in ihrem Leistungsumfang im Vergleich mit einer Garantie jedoch deutlich reduziert. Daher offerieren einige zahnärztliche Praxen auch eine eigene Garantie, in der Regel über einen Zeitraum von zwei Jahren oder – in seltenen Fällen – auch mehr, zum Beispiel 5 Jahre. Eine verlängerte Garantie kann daher eine Preissteigerung mit sich bringen. Manche Praxen bieten aber auch verlängerte Garantien kostenlos mit an.

Aus diesen komplexen Faktoren ergibt sich der endgültige Preis eines oder mehrerer Zahnimplantate. Bei gesetzlich versicherten Patienten verringert sich der Gesamtpreis um die Festzuschüsse der Krankenkasse. Bei privat Versicherten spielt die Art ihres Tarifs eine entscheidende Rolle in der Erstattung der anfallenden Kosten. Einige Tarife übernehmen die Kosten vollständig. Eine Zusatzversicherung kann eventuell anfallende Versicherungslücken teilweise oder sogar vollständig überbrücken.

 

Beispiele: Kosten in Deutschland

In Folge der oben genannten Faktoren ergeben sich in Deutschland in den meisten Fällen folgende durchschnittliche Preisspannen:
Ein Markenzahnimplantat, inklusive Material und Setzung: 1.000,- € – 1.500,- €
Ein Markenzahnimplantat, inklusive Material, Setzung und Vollkeramikkrone: 1.700,- € – 2.800,- €

 

Beispiel: Kosten im Ausland

Eine Vielzahl an ausländischen zahnärztlichen Spezialkliniken behauptet, sie würden deutlich preisgünstigere Alternativen bei der Setzung von Zahnimplantaten offerieren als in Deutschland. Genauer betrachtet stimmen diese Behauptungen meistens nicht. So werden beispielsweise teilweise Billig-Implantate verwendet oder anstatt von hochwertigen Vollkeramikkronen lediglich Metallkeramik-Kronen angeboten. Auch sollten die Reisekosten sowie der Zeitverlust nicht unterschätzt werden: Mindestens zwei Reisen sind für die Behandlung nötig. Hier ein Beispiel der anfallenden Kosten von bekannten Kliniken im Ausland:
Ein Markenzahnimplantat, inklusive Material und Setzung: ca. 680,- €
zzgl. Reisekosten (zwei Reisen): ca. 900,- €
Gesamtpreis: 1.950,- € – 2.145,- €
Hieraus ergibt sich deutlich erkennbar, dass die Preise bei einem einzelnen Implantat samt Versorgung oftmals sogar höher sind als in Deutschland. Auch enthalten diese Kosten lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung von zwei Jahren.

 

Die Kosten in unserem MZV Zahnärzte Nauen GmbH in Nauen bei Berlin

In unserer zahnärztlichen Praxis in Nauen im Raum Berlin offerieren wir verschiedene Zahnimplantate und Kronen. Abhängig von Ihrer Wahl und Ihren Wünschen sowie den erforderlichen Zusatzmaßnahmen, dem Aufwand und Ihrem individuellen Befund ergeben sich letztlich die Gesamtkosten. Die Grundlage hierfür bildet die GOZ. Bei gesetzlich Versicherten reduzieren sich die Kosten um den Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse – die verbleibenden Kosten stellen den privat zu tragenden Eigenanteil dar. Wir offerieren ein einfaches Markenimplantat samt Setzung ab 1300,- €*. Ein einfaches Zahnimplantat samt Vollkeramikkrone ist bei uns ab 1.600,- €* erhältlich. Dies Preise gelten nur für gesetzlich Versicherte und stellen Ihren Eigenanteil dar. Bei privat Versicherten sehen die anfallenden Kosten anders aus und ergeben sich vollständig aus der GOZ. Ohne Aufpreis erhalten Sie bei uns zudem eine Garantie über fünf Jahre.

Gerne bereiten wir für Sie vor Behandlungstermin ein unverbindliches, detailliertes Angebot an. Dieser Heil- und Kostenplan beinhaltet nicht nur die gewünschten Zahnimplantate, sondern auch einen eventuell anfallenden Knochenaufbau sowie den Zahnersatz.

 

Kosten für Zahnimplantate

 

 

 

 

 

Weiterführende Links:

 

Sie interessieren sich für die Kosten eines Zahnimplantates? Nutzen Sie unsere schnelle und bequeme Terminvergabe in unserer Zahnarztpraxis im Raum Berlin.

 

*Der Preis “ab 1.300,- € ” gilt für ein einfaches Markenimplantat inkl. Setzung, der Preis “ab 1.600,- € ” für ein einfaches Markenimplantat inkl. Setzung und einer Vollkeramikkrone. Diese Preis gelten für gesetzlich Versicherte und stellen den privat zu tragenden Eigenanteil dar. Für Privatpatienten sieht die Berechnung anders aus.