Lachgas, auch Stickoxydul genannt, ist ein nicht allergenes, nicht reizendes Gas, welches das zentrale Nervensystem beeinflusst und daher seit Jahren in der Zahnmedizin zur Behandlung von ängstlichen Patienten, insbesondere Kindern angewendet wird.
Das Lachgas wird zusammen mit Sauerstoff über eine kleine Nasenmaske (mit verschiedenen wählbaren Düften) verabreicht. Es sorgt für Entspannung während der zahnärztlichen Behandlung, hilft Angstgefühle zu reduzieren und die Schmerzempfindlichkeit zu minimieren. Weiterhin sorgt es für eine Minimierung des Würgereflexes. Während der gesamten Zeit der Lachgassedierung ist der Patient ansprechbar und bei Bewusstsein. Nach Abschluss der Behandlung wird die Wirkung des Lachgases innerhalb weniger Minuten wieder aufgehoben, sodass der Patient die Praxis eigenständig verlassen kann.
Bei der Lachgassedierung handelt es sich um ein sehr sicheres und komplikationsarmes Verfahren, welches weltweit millionenfach durchgeführt wird. Lachgas wird nicht vom Körper verstoffwechselt, sondern vollständig wieder abgeatmet.
In seltenen Fällen kann es zu einer leichten Übelkeit kommen, die durch Reduktion der Lachgasmenge oder Beendigung der Behandlung wieder aufgehoben werden kann.
Es gibt einige wenige gesundheitliche Faktoren, die eine Lachgassedierung ausschließen. Diese wird Ihre behandelnde Zahnärztin/ Ihr behandelnder Zahnarzt in einem ausführlichen Vorgespräch identifizieren.
Für schwangere Patienten ist die Lachgassedierung nicht geeignet. Ebenso sollten sich keine Schwangeren während einer Behandlung mit Lachgas im Behandlungsraum aufhalten.
Wichtig ist, dass wir vor der Behandlung den Gesundheitszustand des Patienten kennen. Daher informieren Sie uns bitte genaustens über Krankheiten, stattgefundene Operationen und Medikamente, die eingenommen werden.
Empfohlen wird, vor der Behandlung eine leichte Mahlzeit einzunehmen und etwa 2 Stunden vor dem Termin nichts zu essen und zu trinken.
Die Lachgassedierung ist keine Leistung, die durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird. Die Behandlung ist von Ihnen privat zu zahlen.